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MastschilderLichtsignale tragen verschiedene Tafeln, die mit unseren Mastschildern bzw. der Vorsignaltafel zu vergleichen sind. Signale, die keinen Haltbegriff kennen, tragen die Tafel "A" (Avertissement, Halt erwarten, sozusagen die Vorsignaltafel) oder "D" (Disque) in schwarzer Schrift auf weißem Grund. Signale mit Haltbegriff sind mit "Nf" (Non franchissable = Nicht passierbar, sozusagen das weiß-rot-weiße Mastschild) oder mit "F" (Franchissable = Passierbar, sozusagen das weiß-gelb-weiß-gelb-weiße Mastschild) gekennzeichnet.Dazu kommen je nach Streckenausrüstung alternativ oder in Kombination Tafeln mit "BM" (Block manuel, also ein vom Fahrdienstleiter gestelltes Signal) und "PR" (Block automatique à permissivité restreinte [BAPR], sozusagen ein Selbstblocksignal mit "eingeschränkter" Möglichkeit zur permissiven Weiterfahrt. Eingeschränkt, da der Auftrag zur Weiterfahrt vom Fahrdienstleiter gegeben wird. Da auf BAPR-Strecken der Blockabstand recht groß ist, würden Züge bei vollständiger Möglichkeit zum permissiven Fahren, wie z. B. auf den BAL [Block automatique lumineux]-Strecken, unverhältnismäßig lange auf Sicht fahren). Bei "PR" und "BM" wird gelegentlich auch auf "Nf" verzichtet, da diese Mastschilder bereits eine bestimmte Verhaltensweise des Triebfahrzeugführers implizieren. Bei Strecken die in einer Art Stichstreckenblock betrieben werden, tragen die Signale in Richtung dieser Strecke das Mastschild "Nv" (Navette), wie z. B. zwischen Busseau-sur-Creuse und Felletin oder auf dem letzten Abschnitt der Strecke Mulhouse-Thann-Kruth: Die Ausfahrsignalsignale in Wesserling tragen das Mastschild "Nv", in Kruth sind als Ausfahrsignalersatz die Tafeln "Arrêt" und "DD" (Demande de départ) aufgestellt, hingegen findet sich in Felletin als einziges Signal die Tafel "Poste" als Einfahrsignalersatz.
Daneben gibt es im Bahnhofsbereich noch weitere Typen, wie z. B. reine Rangiersignale, die blau/violett und weiß zeigen.
Im Gegensatz zu Deutschland besteht nicht immer eine strikte Trennung zwischen Zug- und Rangierfahrten und den zugehörigen
Fahrstraßen. Dementsprechend können einige Signalbegriffe, die für Züge gedacht sind, auch für Rangierfahrten gelten. Es ist
daher nicht verwunderlich, wenn eine Rangierfahrt auf den Zugbegriff "Avertissement" verkehrt. Dieses Verfahren vereinfacht
natürlich auch die Stellwerkstechnik: es müssen keine gesonderten Rangierfahrstraßen eingerichtet werden. Durch die
Verwendung der Zugfahrstraßen für die Rangierfahrten ergibt sich natürlich das Problem, daß ein Signal bei besetztem
Gleisabschnitt nicht in die Fahrtstellung gelangt (es wechselt nur von Carré auf Sémaphore). Da der Bahnhofsbereich dann aber
sozusagen auch als BAL-Strecke befahren wird, kann der Tf der Rangierfahrt ohne besonderen Auftrag am erscheinenden Sémaphore
auf Sicht vorbeifahren.
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